Wir verwenden Cookies, um unsere Webseite für Sie möglichst benutzerfreundlich zu gestalten. Wenn Sie fortfahren, stimmen Sie der Verwendung von Cookies auf dieser Webseite zu. Weiterführende Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung.

einverstandenEinstellungen

Datenschutzhinweise & Cookie-Einstellungen

Bitte beachten Sie, dass technisch erforderliche Cookies gesetzt werden müssen, um wie in unseren Datenschutzhinweisen beschrieben, die Funktionalität unserer Website aufrecht zu erhalten. Nur mit Ihrer Zustimmung verwenden wir darüber hinaus Cookies zu Analyse-Zwecken. Weitere Details, insbesondere zur Speicherdauer und den Empfängern, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. In den Cookie-Einstellungen können Sie Ihre Auswahl anpassen.

PHP Sitzung
Das Cookie PHPSESSID ist für PHP-Anwendungen. Das Cookie wird verwendet um die eindeutige Session-ID eines Benutzers zu speichern und zu identifizieren um die Benutzersitzung auf der Website zu verwalten. Das Cookie ist ein Session-Cookie und wird gelöscht, wenn alle Browser-Fenster geschlossen werden.
Sendinblue Chat
Mit dem Sendinblue Chat Tool können Sie direkt mit uns in Kontakt treten und wir können Ihnen Hilfestellungen geben und Ihre Fragen beantworten.
Google Maps
Google Maps ist ein Karten-Dienst des Unternehmens Google LLC, mit dessen Hilfe auf unserer Seite Orte auf Karten dargestellt werden können.
YouTube
YouTube ist ein Videoportal des Unternehmens Google LLC, bei dem die Benutzer auf dem Portal Videoclips ansehen, bewerten, kommentieren und selbst hochladen können. YouTube wird benutzt um Videos innerhalb der Seite abspielen zu können.
Vimeo
Vimeo ist ein Videoportal des Unternehmens Vimeo, Inc., bei dem die Benutzer auf dem Portal Videoclips ansehen, bewerten, kommentieren und selbst hochladen können. Vimeo wird benutzt um Videos innerhalb der Seite abspielen zu können.
Matomo
Matomo ist eine Open-Source-Webanwendung zur Analyse des Nutzerverhaltens beim Aufruf der Website.
Schriftgröße

Was erledige ich wo?

Co wobstarajom źo?

 
Das Serviceportal ist Ihr digitaler Weg zur Amtsverwaltung und ihren Dienstleistungen. Auf einen Blick erfahren Sie, was Sie zu Ihrem Anliegen wissen müssen, etwa welche Unterlagen Sie benötigen. 
Die darunter befindliche A - Z-Abfrage verbindet Sie außerdem mit dem Serviceportal des Landes Brandenburg, in dem alle Verwaltungsdienstleistungen, die das Land Brandenburg, der Landkreis und die Kommune für Sie bereithalten, aufgeführt sind. Die Leistungsbeschreibungen werden nach und nach mit Online-Diensten verknüpft, so dass es in Zukunft möglich sein wird, z. B. Formulare online auszufüllen und Anträge online zu stellen.

Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Bezeichnung:
Eignungsprüfung zur Anerkennung der Berufsqualifikation als Steuerberater Abnahme
Beschreibung:

Grundlegendes

Eignungsprüfung zur Anerkennung der Berufsqualifikation als Steuerberater/in

Beschreibung

Die Eignungsprüfung ist eine besondere Form der Steuerberaterprüfung. Die Eignungsprüfung nach § 37a Abs. 2 StBerG ist nur für Personen gedacht, die mit einer Berufsqualifikation, die sie im europäischen Ausland erworben haben oder dort anerkannt wurde (§ 5 Abs. 2 Nr. 4 DVStB) und die sie dort zur Hilfeleistung in Steuersachen berechtigt, in Deutschland geschäftsmäßig (d. h. selbständig) als Steuerberater tätig werden oder hier den Titel „Steuerberater“ führen wollen.

Erforderliche Unterlagen

Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung nach amtlichen Vordruck unter Angabe von:

 - Wohnsitz oder Anschrift des vorwiegenden Aufenthaltsortes

- Beruf und Ort der beruflichen Tätigkeit

 Dem Antrag sind beizufügen:

 - Lebenslauf mit genauen Angaben über die Person und den beruflichen Werdegang

- Passbild

- Beglaubigte Abschriften/Kopien der Prüfungszeugnisse/Diplome/Befähigungsnachweise über die gesetzlichen Vorbildungsvoraussetzungen für die Prüfung als Steuerberater.

- Eine Bescheinigung der zuständigen Stelle eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz, durch die nachgewiesen wird, dass der Bewerber ein Diplom erlangt hat, mit dem er in diesem Mitgliedstaat, Vertragsstaat oder der Schweiz zur Hilfe in Steuersachen berechtigt ist.

Bei Herkunftsstaaten, in denen der Beruf des Steuerberaters nicht reglementiert ist:

- Einen Nachweis, dass der Beruf des Steuerberaters ein Jahr in den vorhergehenden zehn Jahren in dem anderen Mitgliedstaat oder Vertragsstaat oder in der Schweiz in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden ausgeübt wurde. Die Pflicht zum Nachweis der einjährigen Berufserfahrung entfällt, wenn der Ausbildungsnachweis den Abschluss einer reglementierten Ausbildung bestätigt.

- Eine Bestätigung der zuständigen Behörde des Herkunftsstaates, dass der Bewerber auf die Ausübung des Berufs des Steuerberaters vorbereitet wurde.

- Ein Nachweis über die Kenntnisse, die in den Prüfungsgebieten erlangt wurden, die laut Antrag entfallen sollen

Hinweis:

Eigene Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen; sonstige Unterlagen sind mit einer beglaubigten Übersetzung vorzulegen.

Nachweis der Zahlung der Zulassungsgebühr.

Voraussetzungen

Die Zulassung zur Eignungsprüfung setzt nach § 37a Abs. 2 StBerG voraus, dass der Bewerber über einen Befähigungs- oder Ausbildungsnachweis verfügt, der im Herkunftsland zur selbständigen Hilfe in Steuersachen berechtigt.  

Der Befähigungs- und Ausbildungsnachweis muss nach § 37 Abs. 3 Satz 2 StBerG von einer nach den Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Herkunftslandes benannten zuständigen Behörde ausgestellt worden sein und bescheinigen, dass das Berufsqualifikationsniveau des Inhabers zumindest unmittelbar unter dem Niveau nach Art. 11 Buchstabe d oder e Berufsanerkennungsrichtlinie liegt (gemeint ist ein Hochschulstudium von mindestens 3 Jahren Regelstudienzeit).

Dem gleichgestellt sind nach § 37 Abs. 3 Satz 3 StBerG Ausbildungsnachweise, die den Abschluss einer in einem anderen Mitglied- oder Vertragsstaat oder der Schweiz erworbenen Ausbildung bescheinigen, soweit diese von dem den Ausbildungsnachweis ausstellenden Mitgliedstaat als gleichwertig anerkannt wurden und in Bezug auf die Aufnahme und Ausübung des Steuerberaterberufs dieselben Rechte verleihen oder auf die Ausübung des Berufs vorbereiten.

Gleichgestellt sind nach § 37 Abs. 3 Satz 4 StBerG ebenso solche Berufsqualifikationen, die zwar nicht (mehr) den gesetzlichen Anforderungen des Herkunftslandes für die Aufnahme und Ausübung des Berufs des Steuerberaters entsprechen, ihren Inhaber aber in der Vergangenheit erworbene Rechte besitzstandswahrend verleihen.

Ist der Beruf des Steuerberaters im Herkunftsland nicht reglementiert, d. h. ist die Aufnahme und Ausübung der beruflichen Tätigkeit nicht durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen gebunden, setzt die Zulassung zur Eignungsprüfung zusätzlich voraus, dass der Beruf des Steuerberaters ein Jahr in den vorhergehenden zehn Jahren im Herkunftsland in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden ausgeübt wurde. In diesem Fall muss die zuständige Behörde des Herkunftslandes zusätzlich bescheinigen, dass der Bewerber auf die Ausübung des Berufs vorbereitet wurde. Die Pflicht zum Nachweis dieser einjährigen Berufserfahrung entfällt jedoch, wenn der Ausbildungsnachweis den Abschluss einer reglementierten Ausbildung i. S. d. Art. 13 Abs. 2 Unterabsatz 3 der Berufsanerkennungsrichtlinie nachweist. Als reglementierte Ausbildungen gelten die im Anhang III der Richtlinie aufgeführten Ausbildungsgänge des Qualifikationsniveaus nach Art. 11 Buchstabe c der Berufsanerkennungsrichtlinie (gemeint ist ein Diplom, das nach Abschluss einer postsekundären Ausbildung von mindestens einem Jahr Regelstudienzeit erworben wurde).

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Bearbeitung eines Antrags auf verbindliche Auskunft: EUR 200

Teilnahme an der Prüfung : EUR 1.200

Bearbeitung eines Antrags auf Zulassung zur Eignungsprüfung: EUR 200

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt von der vollständigen Vorlage sowie der Prüfung aller erforderlichen Unterlagen des zu bearbeitenden Einzelfalls ab.

Fristen

keine

Formulare/Schriftformerfordernis

Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung

Zuständige Stelle

Steuerberaterkammer Brandenburg

Stelle:
Steuerberaterkammer Brandenburg
Adresse:
Tuchmacherstraße 48 b
14482 Potsdam
Telefon:
0331 88852-0