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Was erledige ich wo?

Co wobstarajom źo?

 
Das Serviceportal ist Ihr digitaler Weg zur Amtsverwaltung und ihren Dienstleistungen. Auf einen Blick erfahren Sie, was Sie zu Ihrem Anliegen wissen müssen, etwa welche Unterlagen Sie benötigen. 
Die darunter befindliche A - Z-Abfrage verbindet Sie außerdem mit dem Serviceportal des Landes Brandenburg, in dem alle Verwaltungsdienstleistungen, die das Land Brandenburg, der Landkreis und die Kommune für Sie bereithalten, aufgeführt sind. Die Leistungsbeschreibungen werden nach und nach mit Online-Diensten verknüpft, so dass es in Zukunft möglich sein wird, z. B. Formulare online auszufüllen und Anträge online zu stellen.

Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Bezeichnung:
Bibliotheksausweis Sperrung
Beschreibung:

Grundlegendes

  • Bibliotheksausweis Sperrung
  • erfolgt durch die Bibliothek sofort nach Verlustmeldung
  • Ausweis ab diesem Zeitpunkt ungültig für alle weiteren Ausleihen bzw. Zugang zu sämtlichen Bibliotheksdienstleistungen 
  • persönliche Haftung bis zur Verlustmeldung bei Missbrauch 
  • Ersatzausweis kann auf Antrag kostenpflichtig neu ausgestellt werden
  • zuständig: jeweilige Bibliothek

Beschreibung

Teilen Sie den Verlust des Bibliotheksausweises Ihrer Bibliothek schnellstmöglich mit. Ihr Ausweis wird dann umgehend für die Ausleihe gesperrt. Bis zum Zeitpunkt der Verlustmeldung haften Sie für eine missbräuchliche Verwendung des Ausweises. Ein Ersatzausweis wird Ihnen auf Antrag gegen Zahlung einer Gebühr ausgestellt.
Hinweis: Die Gültigkeit des Ersatzausweises ist zeitlich begrenzt
(z.B. 12 Monate), so dass Sie im Bedarfsfall eine Verlängerung beantragen müssen.

Rechtsgrundlage(n)

Benutzungsordnung der jeweiligen Bibliothek

Gebührenordnung der jeweiligen Bibliothek

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes oder anderer amtlicher Ausweis mit Wohnsitzangabe

Voraussetzungen

Verlustmeldung eines Bibliotheksausweises

Verfahrensablauf

Wenn Sie Ihren Bibliotheksausweis verloren haben:

  • Melden Sie umgehend der Bibliothek den Verlust Ihres Bibliotheksausweises.
  • Der Bibliotheksausweis wird sofort gesperrt bzw. ungültig.
  • Zahlen Sie die Gebühr für die Ausstellung eines Ersatzausweises.
  • Sie erhalten dann den Ersatzausweis sofort vor Ort oder per Post innerhalb einiger Tage.

Bearbeitungsdauer

  • persönlich vor Ort: etwa 15 Minuten
  • per Post: maximal 10 Tage

Fristen

maximal 4 Tage

Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: Anmeldeformular
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: teilweise
Persönliches Erscheinen nötig: teilweise

Hinweise (Besonderheiten)

  • Bei Nichtanzeige des Ausweisverlustes entsteht eine persönliche Haftung für alle eventuell daraus entstehenden Schäden.
  • Der Ersatzausweis bleibt Eigentum der Bibliothek und ist nicht auf andere Personen übertragbar.

Zuständige Stelle

die jeweilige Bibliothek