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Was erledige ich wo?

Co wobstarajom źo?

 
Das Serviceportal ist Ihr digitaler Weg zur Amtsverwaltung und ihren Dienstleistungen. Auf einen Blick erfahren Sie, was Sie zu Ihrem Anliegen wissen müssen, etwa welche Unterlagen Sie benötigen. 
Die darunter befindliche A - Z-Abfrage verbindet Sie außerdem mit dem Serviceportal des Landes Brandenburg, in dem alle Verwaltungsdienstleistungen, die das Land Brandenburg, der Landkreis und die Kommune für Sie bereithalten, aufgeführt sind. Die Leistungsbeschreibungen werden nach und nach mit Online-Diensten verknüpft, so dass es in Zukunft möglich sein wird, z. B. Formulare online auszufüllen und Anträge online zu stellen.

Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Bezeichnung:
Geburt im Ausland Beurkundung bei Geburten auf Seeschiffen
Beschreibung:

Grundlegendes

Beurkundung der Geburt auf einem Seeschiff

- führt das Schiff die deutsche Flagge, ist die Geburt gegenüber dem Schiffsführer anzuzeigen.

- die Beurkundung erfolgt durch das Standesamt I in Berlin

- führt das Schiff nicht die deutsche Flagge, handelt es sich um eine Geburt im Ausland. Diese kann beim zuständigen Wohnsitzstandesamt auf Antrag nachbeurkundet werden.

Beschreibung

Wird ein Kind während einer Reise auf einem Seeschiff, das die Bundesflagge führt, geboren, haben die zur Anzeige verpflichteten Personen die Geburt unverzüglich mündlich dem Schiffsführer anzuzeigen und dabei die für die Registrierung der Geburt erforderlichen Angaben zu machen. Der Schiffsführer fertigt eine Niederschrift über diese Anzeiger, die die später zu beurkundenden Daten zu dem Neugeborenen enthalten muss. Die Anzeige ist von dem Anzeigenden und dem Schiffführer zu unterzeichnen. Der Schiffsführer übersendet die Niederschrift dem nächsten Seemannsamt, das die Anzeige an das Standesamt I in Berlin zur Beurkundung weiterleitet.

Führt das Seeschiff keine Bundesflagge, handelt es sich um eine Auslandsgeburt, die unter den Voraussetzungen des § 36 PStG nur auf Antrag beim Wohnsitzstandesamt beurkundet wird.

Erforderliche Unterlagen

Niederschrift des Schiffsführers über die Anzeige der Geburt.

Die Erforderlichkeit weiterer Unterlagen ist vom Einzelfall abhängig.

Voraussetzungen

Geburt auf einem Seeschiff, dass die deutsche Flagge führt.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Beurkundung ist kostenfrei.

Für die Ausstellung von Urkunden werden folgende Gebühren fällig.

10,00 Euro: Geburtsurkunde
5,00 Euro: jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung

Fristen

Wird ein Kind während einer Reise auf einem Seeschiff, das die Bundesflagge führt, geboren, haben die zur Anzeige verpflichteten Personen die Geburt unverzüglich mündlich dem Schiffführer anzuzeigen und dabei die für die Registrierung der Geburt erforderlichen Angaben zu machen.

Formulare/Schriftformerfordernis

Geburtsurkunden können bevorzugt über das Webformular, gegebenenfalls auch per Post, per Fax oder persönlich beantragt werden. Bei persönlicher Vorsprache ist kein Antragsformular erforderlich.

Weiterführende Informationen

Hinweise für die Beurkundung der Geburt eines Kindes auf einem Seeschiff, das die Bundesflagge führt, sind auf der Webseite des Standesamtes I in Berlin nachzulesen:

Zuständige Stelle

Standesamt I in Berlin

Stelle:
Standesamt 1 Berlin
Adresse:
Schönstedtstr 5
13357 Berlin
Telefon:
030 90269-5000

Am Freitag, dem 10. Mai, ist die Burger Amtsverwaltung aufgrund des vorausgehenden Feiertages (Christi Himmelfahrt) ganztägig geschlossen.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anliegen in der Verwaltung des Amtes Burg (Spreewald) und im Standesamt Burg (Spreewald) in der alten Post rechtzeitig zu planen und im jeweiligen Fachbereich einen Termin zu vereinbaren, z. B. für das Einwohnermeldeamt unter Tel. 035603 – 682-0.