Was erledige ich wo?
Co wobstarajom źo?
Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Wenn sich während Ihrer Arbeitslosigkeit Änderungen Ihrer persönlichen Lage ergeben, haben diese oft Auswirkungen auf den Anspruch von Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II. Gegebenenfalls gibt es weniger oder auch mehr Geld. Sie müssen jede Änderung in Ihren persönlichen Verhältnissen umgehend Ihrem örtlich zuständigen Jobcenter melden.
Sie müssen beispielsweise melden:
keine
keine
Änderungen Ihrer persönlichen Lage teilen Sie schriftlich mit:
Wenn Sie in nachfolgenden Landkreisen wohnen und SGB II-Leistungen beziehen, dann ist das Verfahren gegebenenfalls abweichend:
Bundesagentur für Arbeit beziehungsweise bei Leistungsbezug von Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch Ihr örtlich zuständiges Jobcenter.
Hinweis: Wenn Sie Ihr zuständiges Jobcenter nicht über den Dienststellenfinder auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit finden, dann besuchen Sie den Internetauftritt des Jobcenters.