Was erledige ich wo?
Co wobstarajom źo?
Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Antrag auf Übertragung durch Nutzungsberechtigten;
Information der Friedhofsverwaltung bei Wechsel des Nutzungsberechtigten per Rechtsnachfolge
Auf Antrag bei der Friedhofsverwaltung können Sie das Nutzungsrecht für eine Grabstelle an eine andere Person übertragen bzw. von einer anderen Person übernehmen.
Falls Sie per Rechtsnachfolge das Nutzungsrecht erhalten, informieren Sie die Friedhofsverwaltung darüber.
kommunale Friedhofssatzungen
Welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der Friedhofsverwaltung.
Nutzungsrechte an Grabplätzen sind nicht gesetzlich geregelt. Sie bestimmen sich nach der Friedhofssatzung der Gemeinde.
Mit der Übertragung des Nutzungsrechtes geht auch die Gebührenpflicht an den neuen Nutzungsberechtigten über. Die Gebühren sind in der kommunalen Friedhofssatzung geregelt.
Den Verfahrensablauf erfragen Sie bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.
Die Bearbeitungsdauer erfragen Sie bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.
keine
schriftlicher Antrag bzw. schriftliche Information
kommunale Friedhofsverwaltung
Am Freitag, dem 10. Mai, ist die Burger Amtsverwaltung aufgrund des vorausgehenden Feiertages (Christi Himmelfahrt) ganztägig geschlossen.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anliegen in der Verwaltung des Amtes Burg (Spreewald) und im Standesamt Burg (Spreewald) in der alten Post rechtzeitig zu planen und im jeweiligen Fachbereich einen Termin zu vereinbaren, z. B. für das Einwohnermeldeamt unter Tel. 035603 – 682-0.