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Was erledige ich wo?

Co wobstarajom źo?

 
Das Serviceportal ist Ihr digitaler Weg zur Amtsverwaltung und ihren Dienstleistungen. Auf einen Blick erfahren Sie, was Sie zu Ihrem Anliegen wissen müssen, etwa welche Unterlagen Sie benötigen. 
Die darunter befindliche A - Z-Abfrage verbindet Sie außerdem mit dem Serviceportal des Landes Brandenburg, in dem alle Verwaltungsdienstleistungen, die das Land Brandenburg, der Landkreis und die Kommune für Sie bereithalten, aufgeführt sind. Die Leistungsbeschreibungen werden nach und nach mit Online-Diensten verknüpft, so dass es in Zukunft möglich sein wird, z. B. Formulare online auszufüllen und Anträge online zu stellen.

Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Bezeichnung:
Immatrikulation Bescheinigung
Beschreibung:

Grundlegendes

  • Einschreibung an einer Hochschule beantragen, um dort Student zu werden
  • wichtigste Voraussetzungen: Zulassungsbescheid, schriftliche Erklärung über Annahme von Studienplatz
  • zuständig: jeweilige Hochschule
  • Antrag notwendig
    ( meist PDF-Formular auf Website ausfüllen)
  • Schriftform erforderlich (Unterschrift)
  • weitere Unterlagen
    (abhängig von Hochschule)
  • Beiträge und Gebühren,
    (Höhe abhängig von Hochschule)
    (z. B. Semesterbeitrag und –ticket, AStA)
  • unterschiedliche Fristen und Termine beachten

Beschreibung

Nach einer erfolgreichen Bewerbung um einen Studienplatz erhalten Sie einen Zulassungsbescheid.

In der Regel werden auch gleichzeitig die Immatrikulationsunterlagen versandt. Diese Unterlagen müssen Sie bis zu einem bestimmten Termin zurückschicken, damit die Immatrikulation erfolgt.

Rechtsgrundlage(n)

Immatrikulationsordnung der jeweiligen Hochschule

Erforderliche Unterlagen

Neben dem Immatrikulationsantrag kann die Hochschule für die erstmalige Einschreibung weitere Unterlagen anfordern, wie etwa:

  • Zulassungsbescheid
  • ausgefüllte Erklärung, dass der Studienplatz angenommen wird
  • Original oder beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung
  • Geburtsurkunde, gegebenenfalls Heiratsurkunde
  • Nachweis der Studierfähigkeit bei Bestehen eines Dienst-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses (zum Beispiel Dienstzeitbescheinigung, Auflösungsvertrag)
  • Studienbuch mit Exmatrikulationsvermerk, falls eine Immatrikulation an einer anderen Hochschule erfolgte
  • Nachweis der studentischen Krankenversicherung und Pflegeversicherung
  • gesundheitliche Bescheinigung (vom Hausarzt)
  • Quittungen über eingezahlten Studentenwerksbeitrag (Dieser kann eventuell auch vor Ort bar bezahlt werden.)
  • Quittung über eingezahlten Verwaltungskostenbeitrag
  • Fotos (in der Regel zwei Fotos im Passformat 45 x 35 mm)
  • Lebenslauf

Ausländische Studienbewerber, die Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erworben haben, benötigen zudem:

  • den Nachweis deutscher Sprachkenntnisse
  • die Aufenthaltsgenehmigung (Studentenvisum)

Hinweis: Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Hochschule, welche Unterlagen für Ihre Immatrikulation erforderlich sind.

Voraussetzungen

  • Zulassungsbescheid
  • fristgerechte schriftliche Annahme des Studienplatzes

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Sämtliche Studiengänge der Hochschulen des Landes Brandenburg (mit Ausnahme der weiterbildenden Studiengänge) kosten keine   Studiengebühren. Allerdings müssen Sie bei der Immatrikulation folgende Beiträge und Gebühren entrichten:

  • Semesterbeiträge der Studentenwerke,
     
  • Beiträge der Studierendenschaft (Allgemeiner Studierendenausschuss - AStA),
     
  • Beiträge für das Semesterticket,
     
  • Immatrikulations- und Rückmeldegebühren sowie
     
  • teilweise Verwaltungsgebühren.

Die konkrete Höhe der Beiträge variiert zwischen den Hochschulen.   Nähere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Hochschulen.

Verfahrensablauf

  • Die Immatrikulation erfolgt meist online bzw. auf dem Postweg, nur selten ist das persönliche Erscheinen notwendig.
  • Überweisen Sie den Semesterbeitrag, um die Studienunterlagen (Semesterausweis und Immatrikulationsbescheinigungen für das laufende Semester) zu erhalten.
  • Mit der Immatrikulation sind Sie als Student der jeweiligen Hochschule eingetragen.
  • Sie können nun Ihre Fächer belegen, sofern die Hochschule nichts anderes vorschreibt.
  • Zu jedem neuen Semester müssen Sie sich fristgerecht zurückmelden.

Fristen

auf dem Zulassungsbescheid vermerkt

Formulare/Schriftformerfordernis

  • Formulare: ja
  • Onlineverfahren möglich: teilweise
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: selten
  • Vertrauensniveau: substanziell

Zuständige Stelle

die jeweilige Hochschule