Wir verwenden Cookies, um unsere Webseite für Sie möglichst benutzerfreundlich zu gestalten. Wenn Sie fortfahren, stimmen Sie der Verwendung von Cookies auf dieser Webseite zu. Weiterführende Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung.

einverstandenEinstellungen

Datenschutzhinweise & Cookie-Einstellungen

Bitte beachten Sie, dass technisch erforderliche Cookies gesetzt werden müssen, um wie in unseren Datenschutzhinweisen beschrieben, die Funktionalität unserer Website aufrecht zu erhalten. Nur mit Ihrer Zustimmung verwenden wir darüber hinaus Cookies zu Analyse-Zwecken. Weitere Details, insbesondere zur Speicherdauer und den Empfängern, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. In den Cookie-Einstellungen können Sie Ihre Auswahl anpassen.

PHP Sitzung
Das Cookie PHPSESSID ist für PHP-Anwendungen. Das Cookie wird verwendet um die eindeutige Session-ID eines Benutzers zu speichern und zu identifizieren um die Benutzersitzung auf der Website zu verwalten. Das Cookie ist ein Session-Cookie und wird gelöscht, wenn alle Browser-Fenster geschlossen werden.
Sendinblue Chat
Mit dem Sendinblue Chat Tool können Sie direkt mit uns in Kontakt treten und wir können Ihnen Hilfestellungen geben und Ihre Fragen beantworten.
Google Maps
Google Maps ist ein Karten-Dienst des Unternehmens Google LLC, mit dessen Hilfe auf unserer Seite Orte auf Karten dargestellt werden können.
YouTube
YouTube ist ein Videoportal des Unternehmens Google LLC, bei dem die Benutzer auf dem Portal Videoclips ansehen, bewerten, kommentieren und selbst hochladen können. YouTube wird benutzt um Videos innerhalb der Seite abspielen zu können.
Vimeo
Vimeo ist ein Videoportal des Unternehmens Vimeo, Inc., bei dem die Benutzer auf dem Portal Videoclips ansehen, bewerten, kommentieren und selbst hochladen können. Vimeo wird benutzt um Videos innerhalb der Seite abspielen zu können.
Matomo
Matomo ist eine Open-Source-Webanwendung zur Analyse des Nutzerverhaltens beim Aufruf der Website.
Schriftgröße

Was erledige ich wo?

Co wobstarajom źo?

 
Das Serviceportal ist Ihr digitaler Weg zur Amtsverwaltung und ihren Dienstleistungen. Auf einen Blick erfahren Sie, was Sie zu Ihrem Anliegen wissen müssen, etwa welche Unterlagen Sie benötigen. 
Die darunter befindliche A - Z-Abfrage verbindet Sie außerdem mit dem Serviceportal des Landes Brandenburg, in dem alle Verwaltungsdienstleistungen, die das Land Brandenburg, der Landkreis und die Kommune für Sie bereithalten, aufgeführt sind. Die Leistungsbeschreibungen werden nach und nach mit Online-Diensten verknüpft, so dass es in Zukunft möglich sein wird, z. B. Formulare online auszufüllen und Anträge online zu stellen.

Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Bezeichnung:
Gewerbesteuer Festsetzung
Beschreibung:

Grundlegendes

  • Besteuerungsverfahren für Gewerbesteuer besteht aus zwei Elementen
  • 1. Ermittlung des Gewerbesteuermessbetrags durch Betriebsfinanzamt mit anschließender Festsetzung durch Gewerbesteuermessbescheid
  • 2. Gewerbesteuermessbescheid als Grundlage für Festsetzung der Gewerbesteuer durch hebeberechtigte Gemeinde

Beschreibung

Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer. Sie wird auch als Objektsteuer bezeichnet. Im Mittelpunkt der Besteuerung steht Ihr Gewerbebetrieb. Die Gewerbesteuer zielt damit auf die Leistungsfähigkeit Ihres Gewerbebetriebes ab. Für die Bemessung der Gewerbesteuer ist es grundsätzlich unerheblich, wer Inhaber des Betriebes ist. Dieser ist jedoch Schuldner der Gewerbesteuer

Gewerbesteuerpflichtig sind Gewinne von Einzelunternehmen und Personengesellschaften, soweit diese Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb erzielen. Die Tätigkeit einer Kapitalgesellschaft gilt stets als Gewerbebetrieb. Sie unterliegt damit regelmäßig der Gewerbesteuer.

Ihr Gewerbebetrieb unterliegt der Gewerbesteuer in der Gemeinde, in der eine Betriebsstätte unterhalten wird. Die Gemeinde erhebt die Gewerbesteuer auf Grundlage des Gewerbesteuermessbetrags. Der Gewerbesteuermessbetrag wird durch das zuständige Betriebsfinanzamt festgesetzt. Das ist das Finanzamt, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung Ihres Unternehmens befindet. Diesem Finanzamt obliegt auch die Entscheidung über die sachliche und die persönliche Gewerbesteuerpflicht. Zur Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags ist beim Betriebsfinanzamt eine Gewerbesteuererklärung abzugeben. Dieses Finanzamt setzt den Gewerbesteuermessbetrag durch einen Gewerbesteuermessbescheid fest. Dieser Bescheid wird Ihnen als Steuerpflichtige Person bekannt gegeben. Zudem wird der Inhalt dieses Bescheides der hebeberechtigten Gemeinde mitgeteilt. Diese nimmt die Festsetzung der Gewerbesteuer und der Gewerbesteuervorauszahlungen vor.

Die Gewerbesteuer errechnet sich aus der Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrags mit dem Hebesatz. Den Hebesatz zur Gewerbesteuer setzt die Gemeinde durch Satzung fest.

Rechtsgrundlage(n)

Satzung der Gemeinde

Erforderliche Unterlagen

Für jedes selbständige Unternehmen ist eine Gewerbesteuererklärung elektronisch nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz durch den Steuerpflichtigen zu übermitteln. Von der elektronischen Übermittlung kann nur in Ausnahmefällen, den sogenannten Härtefällen, abgesehen werden.  

Voraussetzungen

Der Steuerpflichtige ist zur Übermittlung bzw. Abgabe der Gewerbesteuererklärung verpflichtet. Die Übermittlung bzw. die Abgabe der Gewerbesteuererklärung ist notwendig, und auf sie kann nicht verzichtet werden.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Verfahrensablauf

Zur Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags ist beim Betriebsfinanzamt eine Gewerbesteuererklärung abzugeben. Das Finanzamt setzt den Gewerbesteuermessbetrag durch einen Gewerbesteuermessbescheid fest. Dieser Bescheid wird dem Steuerpflichtigen bekannt gegeben. Zudem wird der Inhalt dieses Bescheides der hebeberechtigten Gemeinde mitgeteilt. Diese nimmt die Festsetzung der Gewerbesteuer und der Gewerbesteuervorauszahlungen vor.  

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine gesetzlich vorgegebenen Bearbeitungsfristen für die Finanzämter.

Fristen

Gewerbesteuererklärungen sind grundsätzlich bis zum 31.07. des Folgejahres abzugeben. Diese Frist verlängert sich, wenn der Steuerpflichtige einen Steuerberater mit der Erstellung der Erklärung beauftragt.

Formulare/Schriftformerfordernis

Sämtliche benötigten Formulare stehen online zur Verfügung; entweder über das Formularcenter des Bundesministeriums der Finanzen, oder im ELSTER-Online-Portal.

https://www.formulare-bfinv.de

https://www.elster.de/eportal/start

Onlineverfahren: Im Rahmen der länderübergreifenden Zusammenarbeit in der Steuerverwaltung (KONSENS-Gesetz) wird den Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei das ELSTER-Online-Portal (EOP) zur Verfügung gestellt. Im EOP besteht die Möglichkeit die Gewerbesteuererklärung online abzugeben.

Weiterführende Informationen

Hinweise zum Ausfüllen der Gewerbesteuererklärung enthält die Anleitung zur Gewerbesteuererklärung. Diese ist über das
ELSTER-Online-Portal einsehbar.   

Zuständige Stelle

Zur Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags ist beim örtlich zuständigen Finanzamt eine Gewerbesteuererklärung abzugeben. Das örtlich zuständige Finanzamt ist das Finanzamt, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung des Unternehmens befindet. Man spricht in diesem Zusammenhang von dem Betriebsfinanzamt.

Ansprechpunkt

Betriebsfinanzamt

Die Servicezeiten sind dem Internetauftritte des jeweils zuständigen Finanzamtes zu entnehmen.

Online-Beantragung

Linktitel:
Zuständig für:
Burg (Spreewald)/Bórkowy (Błota)
Leistung:
Gewerbesteuer Festsetzung

Am Freitag, dem 10. Mai, ist die Burger Amtsverwaltung aufgrund des vorausgehenden Feiertages (Christi Himmelfahrt) ganztägig geschlossen.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anliegen in der Verwaltung des Amtes Burg (Spreewald) und im Standesamt Burg (Spreewald) in der alten Post rechtzeitig zu planen und im jeweiligen Fachbereich einen Termin zu vereinbaren, z. B. für das Einwohnermeldeamt unter Tel. 035603 – 682-0.