Wir verwenden Cookies, um unsere Webseite für Sie möglichst benutzerfreundlich zu gestalten. Wenn Sie fortfahren, stimmen Sie der Verwendung von Cookies auf dieser Webseite zu. Weiterführende Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung.

einverstandenEinstellungen

Datenschutzhinweise & Cookie-Einstellungen

Bitte beachten Sie, dass technisch erforderliche Cookies gesetzt werden müssen, um wie in unseren Datenschutzhinweisen beschrieben, die Funktionalität unserer Website aufrecht zu erhalten. Nur mit Ihrer Zustimmung verwenden wir darüber hinaus Cookies zu Analyse-Zwecken. Weitere Details, insbesondere zur Speicherdauer und den Empfängern, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. In den Cookie-Einstellungen können Sie Ihre Auswahl anpassen.

PHP Sitzung
Das Cookie PHPSESSID ist für PHP-Anwendungen. Das Cookie wird verwendet um die eindeutige Session-ID eines Benutzers zu speichern und zu identifizieren um die Benutzersitzung auf der Website zu verwalten. Das Cookie ist ein Session-Cookie und wird gelöscht, wenn alle Browser-Fenster geschlossen werden.
Sendinblue Chat
Mit dem Sendinblue Chat Tool können Sie direkt mit uns in Kontakt treten und wir können Ihnen Hilfestellungen geben und Ihre Fragen beantworten.
Google Maps
Google Maps ist ein Karten-Dienst des Unternehmens Google LLC, mit dessen Hilfe auf unserer Seite Orte auf Karten dargestellt werden können.
YouTube
YouTube ist ein Videoportal des Unternehmens Google LLC, bei dem die Benutzer auf dem Portal Videoclips ansehen, bewerten, kommentieren und selbst hochladen können. YouTube wird benutzt um Videos innerhalb der Seite abspielen zu können.
Vimeo
Vimeo ist ein Videoportal des Unternehmens Vimeo, Inc., bei dem die Benutzer auf dem Portal Videoclips ansehen, bewerten, kommentieren und selbst hochladen können. Vimeo wird benutzt um Videos innerhalb der Seite abspielen zu können.
Matomo
Matomo ist eine Open-Source-Webanwendung zur Analyse des Nutzerverhaltens beim Aufruf der Website.
Schriftgröße

Was erledige ich wo?

Co wobstarajom źo?

 
Das Serviceportal ist Ihr digitaler Weg zur Amtsverwaltung und ihren Dienstleistungen. Auf einen Blick erfahren Sie, was Sie zu Ihrem Anliegen wissen müssen, etwa welche Unterlagen Sie benötigen. 
Die darunter befindliche A - Z-Abfrage verbindet Sie außerdem mit dem Serviceportal des Landes Brandenburg, in dem alle Verwaltungsdienstleistungen, die das Land Brandenburg, der Landkreis und die Kommune für Sie bereithalten, aufgeführt sind. Die Leistungsbeschreibungen werden nach und nach mit Online-Diensten verknüpft, so dass es in Zukunft möglich sein wird, z. B. Formulare online auszufüllen und Anträge online zu stellen.

Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Bezeichnung:
Adoption eines ausländischen Kindes
Beschreibung:

Beschreibung

Möchten Sie ein Kind aus dem Ausland adoptieren? Dann sollten Sie im Vorfeld die Anerkennung einer solchen Adoption im Inland klären. Nach der Auslandsadoption bleibt die ausländische Geburtsurkunde Ihres Adoptivkindes gültig. Als Adoptiveltern können Sie dennoch zusätzlich eine Beurkundung im Geburtenregister in Deutschland beantragen, wenn das Kind durch die Adoption die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt hat.

Wenden Sie sich bitte an Ihre örtlich zuständige Adoptionsvermittlungsstelle, an die zuständige Zentrale Adoptionsstelle oder eine anerkannte Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft.  
 
Hinweis: Entscheidet ein deutsches Gericht über eine Adoption, nimmt dieses auch die Beurkundung vor. Das Gleiche gilt auch, wenn ein deutsches Familiengericht eine Auslandsadoption von einer schwachen in eine starke Adoption umwandelt.

Detaillierte Informationen erhalten Sie in der Verfahrensbeschreibung "Adoption eines ausländischen Kindes - Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption beantragen".

Erforderliche Unterlagen

  • sämtliche Unterlagen, die im Herkunftsland für die Adoption erforderlich waren
  • ggf. Beschluss nach Adoptionswirkungsgesetz

Hinweis: Sie benötigen ausländische Urkunden mit Überbeglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung.

Voraussetzungen

Siehe Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung , in der geltenden Fassung, BAGLJÄ

- Gesundheit (gute körperliche, geistige und seelische Verfassung)

- keine kindeswohlgefährdenden Vorstrafen

- stabile Partnerschaft

- unterstützendes Netzwerk/soziales Umfeld

- gesicherte wirtschaftliche Verhältnisse

- Lebenszufriedenheit/reflektierte Persönlichkeit

- Bezug/Verbundenheit zum Herkunftsland/zur Kultur

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

  • Fortschreibung der Personenstandsregister am Standesamt des Wohnsitzes: kostenlos
  • Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt: kostenpflichtig

Verfahrensablauf

Sie müssen die Beurkundung der Geburt Ihres im Ausland geborenen Kindes beim Standesamt Ihres Wohnsitzes beantragen. Hier können Sie gleichzeitig den Antrag auf eine neue Geburtsurkunde stellen.
 
Das Standesamt trägt die Geburt und Sie als Adoptiveltern im Personenstandsregister ein.
 
Hinweis: Das Standesamt, das die Beurkundung der Geburt Ihres im Ausland geborenen Kindes vornimmt, informiert automatisch andere Standesämter.

Zuständige Stelle

Das Standesamt Ihres Wohnsitzes

örtlich zuständige Adoptionsvermittlungsstelle

zuständige Zentrale Adoptionsstelle

anerkannte Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft

Am Freitag, dem 10. Mai, ist die Burger Amtsverwaltung aufgrund des vorausgehenden Feiertages (Christi Himmelfahrt) ganztägig geschlossen.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anliegen in der Verwaltung des Amtes Burg (Spreewald) und im Standesamt Burg (Spreewald) in der alten Post rechtzeitig zu planen und im jeweiligen Fachbereich einen Termin zu vereinbaren, z. B. für das Einwohnermeldeamt unter Tel. 035603 – 682-0.