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Was erledige ich wo?

Co wobstarajom źo?

 
Das Serviceportal ist Ihr digitaler Weg zur Amtsverwaltung und ihren Dienstleistungen. Auf einen Blick erfahren Sie, was Sie zu Ihrem Anliegen wissen müssen, etwa welche Unterlagen Sie benötigen. 
Die darunter befindliche A - Z-Abfrage verbindet Sie außerdem mit dem Serviceportal des Landes Brandenburg, in dem alle Verwaltungsdienstleistungen, die das Land Brandenburg, der Landkreis und die Kommune für Sie bereithalten, aufgeführt sind. Die Leistungsbeschreibungen werden nach und nach mit Online-Diensten verknüpft, so dass es in Zukunft möglich sein wird, z. B. Formulare online auszufüllen und Anträge online zu stellen.

Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Bezeichnung:
Zulassung für Bewachungsgewerbe auf Seeschiffen Erteilung
Beschreibung:

Grundlegendes

  • für bewaffnete Dienstleistungen auf Seeschiffen (Piratenabwehr) ist Zulassung nötig
  • Zulassung wird beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt
  • Zulassung dann nötig, wenn
    • ein in- oder ausländisches Bewachungsunternehmen Bewachungsaufgaben auf Seeschiffen unter deutscher Flagge wahrnehmen möchte oder
    • ein in Deutschland niedergelassenes Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen unter anderen Flaggen tätig werden möchte
  • vor der Genehmigung wird Unternehmen von BAFA und Bundespolizei geprüft

Beschreibung

Sie müssen die Zulassung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) immer dann beantragen, wenn Sie bewaffnete Dienstleistungen mit dem Ziel der Piratenabwehr auf Seeschiffen unter deutscher Flagge anbieten möchten oder wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz in Deutschland hat.

Bevor das BAFA die Zulassung erteilt, prüft es zusammen mit der Bundespolizei, ob Ihr Unternehmen die Zulassungskriterien erfüllt. Sie müssen dann selbst sicherstellen, dass die eingesetzten Wachpersonen die an sie gestellten Anforderungen hinsichtlich Zuverlässigkeit, Eignung und Sachkunde erfüllen.

Erforderliche Unterlagen

  • Dokumentation der betrieblichen Organisation
  • Prozesshandbuch zu den Verfahrensabläufen
  • Dienstanweisungen
  • Auflistung der vom Bewachungsunternehmen eingesetzten Ausrüstung
  • Unterlagen zum Nachweis der Zuverlässigkeit, Eignung und Sachkunde des im Unternehmen Verantwortlichen, davon das Führungszeugnis oder ein gleichwertiges ausländisches Dokument  in deutsch oder ggf. in beglaubigter Übersetzung
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung
  • Unternehmensprofil mit einer Beschreibung der Marktposition des Bewachungsunternehmens im Bereich der maritimen Sicherheit
  • Handelsregisterauszug oder ein vergleichbares ausländisches Dokument
  • ggf. Ausfuhr, Einfuhr oder Durchfuhrgenehmigungen für Waffen und genehmigungspflichtige Ausrüstung

Mit Ausnahme des Führungszeugnisses können alle Unterlagen auch in englischer Sprache eingereicht werden. Das Bundesamt behält sich jedoch vor, für einzelne Unterlagen Übersetzungen anzufordern.

Voraussetzungen

Ihr Bewachungsunternehmen muss bestimmte Anforderungen erfüllen, damit es zugelassen wird. Geprüft werden:  

  • die betriebliche Organisation und die Verfahrensabläufe,
  • die Ausrüstung,
  • die fachliche und persönliche Eignung und Zuverlässigkeit der eingesetzten Personen und der Geschäftsleitung sowie
  • die Betriebshaftpflichtversicherung.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

  • Erstantrag: EUR 10.297 – 19.400
  • Gebühr für Folgeantrag: EUR 2.949 – 10.632
  • Gebühr für die Anerkennung einer ausländischen Zulassung: EUR 2.949 – 17.960

Verfahrensablauf

Die Zulassung zur Bewachung von Seeschiffen können Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragen.

  • das Formular steht Ihnen online zur Verfügung
  • drucken Sie dann das Antragsformular aus und laden Sie es mit der Unterschrift des Verantwortlichen über das Upload-Formular hoch
  • bitte fügen Sie dem Antragsformular die notwendigen Antragsunterlagen im pdf-Format bei
  • Sie können die Bearbeitung Ihres Antrages beschleunigen, wenn Sie den ausgefüllten Self-Assessment-Bogen im pdf-Format hochladen
  • das BAFA und die Bundespolizei prüfen die betriebliche Organisation und die Verfahrensabläufe im Unternehmen, die Ausrüstung, die Anforderungen an den zum Verantwortlichen benannten leitenden Angestellten die Betriebshaftpflichtversicherung
  • ggf. fordert das BAFA Unterlagen nach

das BAFA informiert Sie dann schriftlich darüber, ob Ihrem Antrag stattgegeben wurde.

Bearbeitungsdauer

etwa 3 bis 6 Monate, abhängig von der Vollständigkeit der Antragsunterlagen

Fristen

  • Den Antrag sollten Sie etwa 6 Monate vor dem geplanten Beginn einer Bewachungstätigkeit stellen.
  • Gültigkeit der Zulassung: 2 Jahre

Formulare/Schriftformerfordernis

  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Hinweise (Besonderheiten)

Neben der Zulassung benötigen Sie für die bewaffnete Bewachung von Seeschiffen unter deutscher Flagge eine waffenrechtliche Erlaubnis gemäß § 28a Waffengesetz. Diese erteilt die Behörde für Inneres und Sport – Waffenbehörde – der Freien und Hansestadt Hamburg.

Wenn Ihr Bewachungsunternehmen in Deutschland niedergelassen ist und Sie Bewachungsaufgaben mit Waffen auf Seeschiffen unter anderen Flaggen ausüben möchten, kann eine waffenrechtliche Erlaubnis Ihrer örtlich zuständigen Waffenbehörde erforderlich sein.

Möchten Sie für die Ausübung der Bewachungstätigkeit Waffen und genehmigungspflichtige Ausrüstung aus Deutschland ausführen, müssen Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eine Ausfuhrgenehmigung beantragen.

Bitte beachten Sie hierzu die Informationen und weiterführenden Links auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Zuständige Stelle

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Ansprechpunkt

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 224 – Zusammenarbeit mit Ermittlungs- und Überwachungsbehörden, Zulassung privater Sicherheitsdienste zum Schutz von Seeschiffen
Frankfurter Str. 29 – 35
65760 Eschborn

Telefon: 06196 908-2827
Fax: 06196 908-1800
E-Mail: pbs@bafa.bund.de

Erreichbarkeit
Montag bis Donnerstag: 08:30 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag: 08:30 Uhr – 15:00 Uhr

Stelle:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Adresse:
Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn
Telefon:
+496 196 908-0

Am Freitag, dem 10. Mai, ist die Burger Amtsverwaltung aufgrund des vorausgehenden Feiertages (Christi Himmelfahrt) ganztägig geschlossen.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anliegen in der Verwaltung des Amtes Burg (Spreewald) und im Standesamt Burg (Spreewald) in der alten Post rechtzeitig zu planen und im jeweiligen Fachbereich einen Termin zu vereinbaren, z. B. für das Einwohnermeldeamt unter Tel. 035603 – 682-0.