Was erledige ich wo?
Co wobstarajom źo?
Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Bewohnerparkausweis beantragen, um berechtigt in einem Bewohnerparkgebiet parken zu können.
Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).
Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.
10,20 € bis 30,70 € pro Jahr
gemäß § 1 Abs. 1 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) i.V.m. der Gebühren-Nr. 265 der Anlage (zu § 1)
Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.
Bei einigen Straßenverkehrsbehörden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Behörde, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen. Daraufhin erhalten Sie in einigen Fällen den Parkausweis mit der Post, in anderen müssen Sie ihn vor Ort abholen.
Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde über die Bearbeitungsdauer, da diese in den Behörden unterschiedlich ist und ggf. von der Art der Beantragung (persönlich oder online) abweicht.
Der Anwohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.
Genauere Informationen erhalten Sie auf der Website Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.
die Straßenverkehrsbehörde des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien bzw. großen kreisangehörigen Städte