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Anmeldung zur Eheschließung

pśizjawjenje za wóženjenje

Mit uns können Sie in Drebkau, Neuhausen/Spree , Kolkwitz und natürlich in Burg (Spreewald) „Ja“ sagen.

Die wichtigsten Informationen haben wir hier zusammengefasst:

Wo melde ich meine Eheschließung an?

Für die Anmeldung der Eheschließung (Prüfung der Ehevoraussetzung) ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk mindestens einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Das kann der Haupt- oder auch der Nebenwohnsitz sein. Wenn also einer von Ihnen im Bereich des Standesamtsbezirkes Burg (Spreewald) wohnt -  das betrifft die Gemeinden Kolkwitz, Neuhausen/Spree, das Amt Burg (Spreewald) und die Stadt Drebkau - können Sie zur Anmeldung der Eheschließung in das Standesamt Burg (Spreewald) bzw. zu den Sprechstunden in den Gemeinden kommen.

Sie sollten sich möglichst frühzeitig anmelden. Die Prüfung der Ehevoraussetzung hat 6 Monate Gültigkeit.

Notwendige Unterlagen

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Erweiterte Meldebescheinigung, wenn Ihr Hauptwohnsitz nicht im Bereich des Standesamtsbezirkes Burg (Spreewald) liegt. Eine Erweiterte Meldebescheinigung bekommen Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes.
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister. Diese Abschrift bekommen Sie bei dem Standesamt, in dessen Standesamtsbezirk Sie geboren sind.

Wenn Sie schon verheiratet waren, sind zusätzlich vorzulegen:

  • Eine Eheurkunde der letzten Ehe und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk und ggf. eine Bescheinigung über die Wiederannahme eines früheren Namens oder eine aktuelle Eheurkunde der letzten Ehe, erhältlich beim Standesamt der Eheschließung, oder ggf. Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners

Wenn Sie gemeinsame Kinder haben, ist zusätzlich vorzulegen:

  • Geburtsurkunden oder beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenbuch
  • ggf. Urkunden über die Anerkennung der Vaterschaft, falls der Vater nicht auf der Geburtsurkunde eingetragen ist und eventuell Urkunden über die Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge (Sorgerechtserklärung)

Ist einer der Partner nicht deutscher Staatsangehöriger, dann sprechen Sie bitte in unserem Standesamt vor. Eine Vorabinformation bekommen Sie auch auf der Internetseite des Brandenburgischen Oberlandesgerichtes. Unter der Rubrik Service finden Sie das „Länderverzeichnis“.

Burger Hochzeit um 1935.
Kahnfahrt eines Brautpaares im Spreewald.