Abschaffung der Meldepflicht in Beherbergungsbetrieben für deutsche Staatsangehörige
Der Gesetzgeber hat im Zuge des Vierten Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen, dass ab dem 1. Januar 2025 die Meldepflicht für deutsche Staatsangehörige entfällt.
Das bedeutet, dass deutsche Staatsangehörige, die Unterkunft in den Gemeinden des Amtes Burg (Spreewald) nehmen, seit dem 1. Januar nicht mehr über einen besonderen Meldeschein angemeldet werden müssen. Die handschriftliche Unterschrift des Gastes entfällt.
Sowohl die manuellen, handschriftlichen Meldescheine, wie auch die Druckvorlagen müssen von inländischen Gästen nicht mehr unterschrieben werden.
Für ausländische Staatsangehörige gilt weiterhin die Verpflichtung, am Tag der Ankunft einen besonderen Meldeschein handschriftlich unterschreiben zu lassen und sich durch die Vorlage eines gültigen Identitätsdokuments auszuweisen.
Zur Erhebung des Kurbeitrages in der Gemeinde Burg (Spreewald)/Bórkowy (Błota) ist die Meldung der Gäste dennoch weiterhin notwendig.
Auf den Meldescheinen zur Aushändigung der GästeCard erheben Sie ab sofort bitte nur noch folgende Daten des Gastes:
- An- und Abreise
- Name und Vorname der hauptreisenden Person
- Postleitzahl und Wohnort
- Gastkategorie
- Staatsangehörigkeit (bei ausländischen Personen)
Das Amt Burg (Spreewald) sieht vor, die Kurbeitragsmeldung Schritt für Schritt zu digitalisieren. Dazu erhalten Sie zu gegebener Zeit weiterführende Informationen.
Zudem wird der Rechnungsversand auf den Versand per E-Mail umgestellt.
Hierzu senden Sie bitte Ihre aktuelle E-Mail-Adresse an:
kurbeitrag@amt-burg-spreewald.de
Gerne richten wir Ihnen jetzt schon den Zugang zum AVS-System für die elektronische Kurbeitragsmeldung ein. Sie profitieren dabei von vielen Vorteilen, u. a. einer eheblichen Zeitersparnis sowie einer Minimierung der Fehlerquellen.
Melden Sie sich hierzu gerne unter folgenden Kontaktdaten:
Amt Burg (Spreewald)
Finanzverwaltung
Bereich Kurbeitrag
035603 68272
kurbeitrag@amt-burg-spreewald.de