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Bürgerbüro

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Pass- und Meldewesen

Das Einwohnermeldeamt bieten Ihnen einen umfassenden Service rund um Pass- und Meldeangelegenheiten. Auch viele weitere Dokumente wie Führungszeugnis, Meldebescheinigung, Beglaubigungen und Melderegisterauskünfte können Sie hier beantragen.

Termine für das Einwohnermeldeamt können

  • montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr sowie
  • dienstags von 13.30 bis 18 Uhr und
  • donnerstags von 13.30 bis 16.30 Uhr

unter Tel. 035603-6820 oder per E-Mail an info@amt-burg-spreewald.de vereinbart werden

oder jetzt auch online über den nebenstehenden Button.

Aktuell 8 bis 9 Wochen Wartezeit auf Reisepässe

Aufgrund der bundesweit extrem gestiegenen Antragszahlen für Reisepässe beträgt die Wartezeit aktuell acht bis neun Wochen.
Wie die Bundesdruckerei* auf ihrer Internetseite mitteilt, boome die Nachfrage nach deutschen Reisepässen seit Jahresbeginn. Sie sei so hoch wie nie zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik – und übertreffe deutlich sämtliche Prognosen. 
Trotz verschiedener zusätzlicher Maßnahmen – sowie des unermüdlichen Einsatzes der Kolleginnen und Kollegen in der Produktion – habe man die Lieferzeiten von regulären Passbestellungen lange im gewohnten Rahmen halten können. "Da die Bestellzahlen jedoch weiter auf sehr hohem Niveau blieben und regelmäßig die Produktionskapazität überschritten, sind die durchschnittlichen Produktions- und Lieferzeiten für reguläre Passbestellungen kontinuierlich angestiegen." 
 
Die Amtsverwaltung bittet die Bürgerinnen und Bürger, dies bei ihren Planungen zu bedenken und rechtzeitig einen neuen Reispass zu beantragen.
 
* Der Link öffnet ein neues Fenster.

Gültigkeit von Ausweisdokumenten prüfen!

Die Amtsverwaltung appelliert, die Ausweisdokumente regelmäßig auf die Gültigkeitsdauer hin zu überprüfen. 
Während der Coronapandemie und den daraus folgenden eingeschränkten Öffnungszeiten des Bürgeramtes wurden in der Regel keine Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die Ausweispflicht eingeleitet.
Doch nun findet wieder ein regulärer Dienstbetrieb statt. Deshalb bitten wir Sie ausdrücklich, Ihren Personalausweis zu kontrollieren. Auch bei Umzügen oder Zuzügen müssen die Ausweisdokumente verändert und aktualisiert werden.
Rückwirkend ab dem 01.07.2022 können alle Einwohner und Einwohnerinnen mit einem Verwarngeld bestraft werden, wenn diese kein gültiges Ausweisdokument vorweisen können oder besitzen. Dabei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit nach § 32 Abs. 1 Nr. 1 Personalausweisgesetz (PAuswG) , die mit einer Geldbuße bis zu dreitausend Euro geahndet werden kann.