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Stellenmarkt

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Symbolbild: Bewerbungsmappe und Kugelschreiber

Auf dieser Seite informieren wir bei Bedarf über offene Stellen in der Amtsverwaltung Burg (Spreewald) einschließlich des Sachgebietes Tourismus und des Bauhofes sowie der Kindertagesstätten der Amtsgemeinden und des TAZ Burg (Spreewald).

Da uns regelmäßig unaufgefordert Bewerbungen zugehen, weisen wir eindringlich darauf hin, dass wir Bewerbungen ohne Bezug auf eine Ausschreibung nicht bearbeiten.
Diese Initiativbewerbungen werden nur zurückgeschickt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt wurde. Es besteht die Möglichkeit, die Unterlagen innerhalb von 8 Wochen in der Hauptverwaltung abzuholen. Nach dieser Frist werden die Unterlagen unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Bestimmungen vernichtet.

Die Beantwortung von Initiativbewerbungen ist mit einem hohen Zeit- und Kostenaufwand verbunden. Deshalb bitten wir Sie, oben genannte Verfahrensweise zu beachten.

Vielen Dank!

Sachbearbeiter/Sachbearbeiterin (m/w/d) Infrastruktur/GIS

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Schulsekretärin/Schulsekretär (m/w/d)

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Erzieherin / Erzieher (m, w, d) für die Kindertagesstätten im Amt Burg (Spreewald)

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Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten bei Stellenausschreibungen

Die vorliegende Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten gibt gemäß Artikel 13 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Auskunft über die informationspflichtigen Angaben, die für alle Verarbeitungstätigkeiten des Amtes Burg (Spreewald) zutreffend sind.

1. Kontaktdaten

Verantwortlich für die Datenverarbeitung im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist das Amt Burg (Spreewald) vertreten durch den Amtierenden Amtsdirektor, Telefon 035603 – 6820, E-Mail info@amt-burg-spreewald.de, Internet: www.amt-burg-spreewald.de.

Alle im Rahmen von Stellenausschreibungen ermittelten personenbezogenen Daten werden innerhalb der Behörde ausschließlich durch die Hauptverwaltung verarbeitet:

Amt Burg (Spreewald)
Hauptverwaltung
Telefon: 035603 – 682-0
E-Mail: hauptverwaltung@amt-burg-spreewald.de

Datenschutzbeauftragter

Im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wird die Wahrnehmung der Aufgabenträgerschaft für den Datenschutz gemeinsam mit der Gemeinde Neuhausen/Spree, der Gemeinde Kolkwitz und dem Trink- und Abwasserzweckverband Burg (Spreewald) geregelt.

Als Datenschutzbeauftragter wurde Herr Jens Kurze benannt.

Herr Kurze ist wie folgt zu erreichen:

Gemeinde Neuhausen/Spree
Amtsweg 1
03058 Neuhausen/Spree
Telefon: (035605) 612-111
Fax: (035605) 612-888
E-Mail: datenschutz@neuhausen-spree.de

2. Zweckbestimmung und Rechtsgrundlagen

Die Daten werden zur Anbahnung bzw. Eingehung von Ausbildungs-, Arbeits-/ Dienstverhältnissen verarbeitet.

Die Rechtsgrundlagen zur Verarbeitungstätigkeit bilden: Art. 6 (1) lit. c DSGVO, Art. 88 DSGVO, § 26 (1) Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG).

Sofern das Amt Burg (Spreewald) Daten zu einem anderen als dem ursprünglich angegebenen Zweck verarbeiten möchte, wird die betroffene Person nach den Maßgaben des Art. 13 (3) DSGVO informiert.

3. Erhebung von Daten bei Dritten

Grundsätzlich erhebt das Amt Burg (Spreewald) personenbezogene Daten bei der betroffenen Person.

Werden darüber hinaus ausnahmsweise Daten bei Dritten erhoben, wird die betroffene Person nach den Maßgaben des Art. 14 DSGVO einschließlich der Quellenangabe informiert.

4. Pflichten zur Bereitstellung personenbezogener Daten

Das Amt Burg (Spreewald) ist bei Stellenausschreibungen nach Art. 33 (2) Grundgesetz verpflichtet, die Eignung von Bewerberinnen und Bewerbern zu prüfen und vergleichbar sowie transparent zu gestalten (Gleichbehandlungsgrundsatz). Zur Durchführung dieser Anforderungen ist die Bereitstellung personenbezogener Daten erforderlich. Ein Nichtbereitstellen der personenbezogenen Daten kann zur Folge haben, dass keine gleichmäßige Bewertung stattfindet und dies zum Nachteil der jeweiligen Bewerberin bzw. des jeweiligen Bewerbers führt.

5. Datenübermittlungen

Das Amt Burg (Spreewald) übermittelt personenbezogene Daten ausschließlich auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen oder mit Einwilligung der betroffenen Person an Dritte. Im Zusammenhang mit Stellenausschreibungen werden die Daten nicht an Dritte übermittelt, jedoch werden die Daten an die ausschreibenden Stellen innerhalb der Organisation des Amtes Burg (Spreewald) zur fachlichen Prüfung übergeben. Ferner treten mit Zuschlagserteilung und Eingehung des Ausbildungs-, Arbeits- oder Dienstverhältnisses etwaige Übermittlungspflichten, über die gesondert in den zutreffenden Fällen informiert wird.

6. Automatisierte Entscheidungsfindung (Profiling)

In der Regel erfolgt im Amt Burg (Spreewald) keine personenbezogene automatisierte Entscheidungsfindung (Profiling) im Rahmen von Einstellungsverfahren.

7. Speicherfristen

Das Amt Burg (Spreewald) speichert personenbezogene Daten nur so lange, wie dies für die Erreichung des unter Punkt 2 genannten Zwecks erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen eine Speicherung vorschreiben.

Kommt kein Ausbildungs-, Arbeits- oder Dienstverhältnis zustande, werden die Daten im Rahmen der Speicherbegrenzung unverzüglich nach der Entscheidung und der Mitteilung darüber in der weiteren Verarbeitung eingeschränkt. Nach Ablauf einer Frist von sechs Monaten, die ggf. zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen gegeben ist, werden die Daten gelöscht (Art. 17 (3) lit. e. DSGVO).

Sofern ein Vertragsverhältnis eingegangen wird, richten sich die Aufbewahrungsfristen nach den dafür bestimmten Fristen der Personalaktenführung.

8. Betroffenenrechte

Sofern nicht besondere Vorschriften entgegenstehen, werden der betroffenen Person nachfolgende Betroffenenrechte eingeräumt, die zweckmäßigerweise bei der unter Punkt 1. benannten Stelle geltend zu machen sind.

8.1. Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung

Die betroffene Person hat

  1. neben dieser allgemeinen und der ergänzenden Informationen zur Verarbeitungstätigkeit nach Art. 15 DSGVO einen individuellen Auskunftsanspruch über ihre durch das Amt Burg (Spreewald) verarbeiteten personenbezogenen Daten, insb. über deren Inhalt sowie individuelle Angaben zu den Punkten 2 bis 8 dieser allg. Information.
  2. nach Art. 16 DSGVO das Recht, von der Verantwortlichen die Berichtigung von unrichtigen oder die Ergänzung von unvollständigen personenbezogenen Daten zu verlangen,
  3. den Anspruch, die Verantwortliche zur Löschung der betreffenden personenbezogenen Daten nach Art. 17 DSGVO aufzufordern und
  4. unter den Voraussetzungen des Art. 18 DSGVO das Recht, die Einschränkung der Datenverarbeitung zu fordern.

8.2. Widerspruch

Die betroffene Person kann aus Gründen einer besonderen Situation der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zur Aufgabenerfüllung nach Art. 6 (1) Buchstabe e DSGVO widersprechen, sofern die Verantwortliche keine schutzwürdigen Gründe für eine weitere Verarbeitung nachweisen kann.

8.3. Beschwerderecht

Jede betroffene Person hat das Recht, sich über Verletzungen des Datenschutzrechts bei nachfolgender Behörde zu beschweren:

Landesbeauftragte für den Datenschutz Brandenburg
Stahnsdorfer Damm 77
14532 Kleinmachnow
Telefon: 033203 356-0
Fax: 033203 356-49
E-Mail: poststelle@lda.brandenburg.de
Internet: www.lda.brandenburg.de

9. Benachrichtigung bei Verletzung des Datenschutzes

Bei Verletzung des Datenschutzes erfolgt durch die Verantwortliche eine Meldung an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde. Hat die Verletzung ein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten einer natürlichen Person zur Folge, benachrichtigt die Verantwortliche die betroffene Person darüber.