10.11.2025
Stallpflicht - Maßnahmen zum Schutz gegen die Geflügelpest
Mit Wirkung vom 29. Oktober 2025 tratt für den Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa und die Stadt Cottbus/Chóśebuz eine Tierseuchenallgemeinverfügung über die Anordnung von Maßnahmen zum Schutz gegen die Geflügelpest in Kraft.
Damit gilt auch eine Aufstallungsanordnung (Stallpflicht) für das Halten von Geflügel.
Näheres erfahren Sie auf der Internetseite des Landkreises. (Es öffnet sich ein neues Fenster.)