Kurbeitrag
Laut Kommunalabgabengesetzes des Landes Brandenburg können Gemeinden, die als Kurort anerkannt sind, „für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung und Unterhaltung der zu Heil- oder Kurzwecken in dem anerkannten Gebiet bereitgestellten Einrichtungen und Anlagen sowie für die zu diesem Zweck durchgeführten Veranstaltungen einen Kurbeitrag erheben“.
Kurbeitrag müssen jene Personen zahlen, die im Kurort Unterkunft nehmen sowie Zweitwohnungsinhaber.
Zur Einziehung des Kurbeitrages von den Gästen und Abführung an die Gemeinde können die Übernachtungsbetriebe herangezogen werden. Die Vermieter*innen sind meldepflichtig und haften für den Kurbeitrag.
Der Kurbeitrag beträgt in Burg (Spreewald)/Bórkowy (Błota) 2 Euro/Person und Tag und für Patienten der Reha-Klinik 1 Euro/Person und Tag.
Zweitwohnungsinhaber*innen zahlen einen Jahresbeitrag von 56 Euro/Person.
Beitragsbefreit sind Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sowie Schwer- und Schwerstbehinderte mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 80 auch mit Begleitperson, Geschäftsreisende, Ortsfremde, die sich zur Ausbildung oder Berufsausübung in Burg aufhalten und andere in der Satzung benannte Personengruppen.