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Was erledige ich wo?

Co wobstarajom źo?

 
Das Serviceportal ist Ihr digitaler Weg zur Amtsverwaltung und ihren Dienstleistungen. Auf einen Blick erfahren Sie, was Sie zu Ihrem Anliegen wissen müssen, etwa welche Unterlagen Sie benötigen. 
Die darunter befindliche A - Z-Abfrage verbindet Sie außerdem mit dem Serviceportal des Landes Brandenburg, in dem alle Verwaltungsdienstleistungen, die das Land Brandenburg, der Landkreis und die Kommune für Sie bereithalten, aufgeführt sind. Die Leistungsbeschreibungen werden nach und nach mit Online-Diensten verknüpft, so dass es in Zukunft möglich sein wird, z. B. Formulare online auszufüllen und Anträge online zu stellen.

Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Bezeichnung:
Erlaubnis zur Durchführung von Maßnahmen an Denkmalen
Beschreibung:

Grundlegendes

  • Änderung von Denkmalen Genehmigung
  • Instandsetzung, Modernisierung, Umgestaltung, Veränderung, Nutzungsänderung, oder anderweitige Eingriffe in den Denkmalbestand
  • Änderung der Bodennutzung in Grabungsschutzgebieten oder von Grundstücken, von denen bekannt ist, dass sie Bodendenkmale beherbergen
  • vorherige Prüfung durch Denkmalschutzbehörde notwendig
  • Antrag mit Unterlagen erforderlich (Ausnahme: eine Baugenehmigung umfasst auch die denkmalrechtliche Erlaubnis, die Unterlagen sind im Baugenehmigungsverfahren einzureichen)
  • keine Kosten
  • Bearbeitungsdauer: je nach Aufwand und Umfang der geplanten Maßnahme
  • zuständig: untere Denkmalschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte

Beschreibung

Wollen Sie ein Denkmal instandsetzen, modernisieren, umgestalten, verändern oder anderweitig in den Denkmalbestand eingreifen? Hierfür ist eine Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde notwendig.

Planen Sie baugenehmigungspflichtige Maßnahmen nach der Brandenburgischen Bauordnung, wird die untere Denkmalschutzbehörde über das Bauaufsichtsamt im Baugenehmigungsverfahren beteiligt. In diesem Fall schließt die Baugenehmigung automatisch eine Änderungsgenehmigung von der zuständigen Denkmalschutzbehörde mit ein.

Erforderliche Unterlagen

Jede Maßnahme ist detailliert darzustellen. Sie sollten alle Unterlagen einreichen, die zur Beurteilung Ihres Vorhabens möglichst umfassend beitragen. Dies können sein:

  • Pläne (z.B. Lage, Grundrisse, Ansichten, Schnittdarstellungen)
  • Dokumentationen
  • Fotografien
  • Gutachten oder Voruntersuchungen
  • Kosten- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen

Hinweis: Wenden Sie sich frühzeitig an die untere Denkmalschutzbehörde. Diese teilt Ihnen mit, welche Unterlagen für Ihr Genehmigungsverfahren erforderlich sind.

Voraussetzungen

Sie erhalten die Genehmigung in der Regel, wenn:

  • die beantragte Maßnahme nach denkmalpflegerischen Grundsätzen durchgeführt werden soll oder
  • den Belangen des Denkmalschutzes entgegenstehende öffentliche oder private Interessen überwiegen und diese nicht auf andere Weise oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand berücksichtigt werden können (vgl. § 9 Abs.2 BbgDSchG).

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Verfahrensablauf

  • Füllen Sie den Antrag entweder online aus oder drucken Sie sich das PDF-Formular aus.
  • Fügen Sie alle nötigen Unterlagen hinzu.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen rechtzeitig vor Beginn der geplanten Maßnahmen bei der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde ein.
  • Per Post erhalten Sie dann die Genehmigung oder gegebenenfalls eine Information über die Ablehnung Ihres Antrags.

Bearbeitungsdauer

je nach Aufwand und Umfang der geplanten Maßnahme

Fristen

Erlöschen der Genehmigung bei nicht erfolgtem Baubeginn: 4 Jahre nach Genehmigung

(einmalige Verlängerung um bis zu 2 Jahre auf schriftlichen Antrag)

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: Antrag
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: teilweise
Persönliches Erscheinen nötig: nein

Hinweise (Besonderheiten)

Falls Sie Werbeanlagen an Denkmalen anbringen möchten, benötigen Sie auch eine Genehmigung.

Zuständige Stelle

Zuständig im Land Brandenburg ist die untere Denkmalschutzbehörde der Landkreise und kreisfreien Städte

Stelle:
Amt Burg (Spreewald) - Leiter/in Bauverwaltung
Adresse:
Hauptstraße 46
03096 Burg (Spreewald)/Bórkowy (Błota)
Telefon:
035603 6820

Mitarbeiter

Anrede:
Herr
Name:
Koal
Abteilung:
Bauverwaltung
Telefon:
035603 682-46

Wšyknym wobydłarjam a gósçam Bórkojskego amtažycym wjasołe jatšy!

Allen Einwohnern und Gästen des Amtes Burg (Spreewald) wünsche ich ein frohes Osterfest.

Ihr Amtsdirektor Tobias Hentschel
Waš direktor amta Tobias Hentšel
 
Erfahren Sie mehr über die "Geheimnisvolle Osterzeit im Spreewald" und seien Sie zu den vielfältigen und traditionellen Veranstaltungen herzlich eingeladen.