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Was erledige ich wo?

Co wobstarajom źo?

 
Das Serviceportal ist Ihr digitaler Weg zur Amtsverwaltung und ihren Dienstleistungen. Auf einen Blick erfahren Sie, was Sie zu Ihrem Anliegen wissen müssen, etwa welche Unterlagen Sie benötigen. 
Die darunter befindliche A - Z-Abfrage verbindet Sie außerdem mit dem Serviceportal des Landes Brandenburg, in dem alle Verwaltungsdienstleistungen, die das Land Brandenburg, der Landkreis und die Kommune für Sie bereithalten, aufgeführt sind. Die Leistungsbeschreibungen werden nach und nach mit Online-Diensten verknüpft, so dass es in Zukunft möglich sein wird, z. B. Formulare online auszufüllen und Anträge online zu stellen.

Ein umfangreiches Serviceangebot, das kontinuierlich ausgebaut wird.
Bezeichnung:
Bestattung Durchführung Zwangsbestattung
Beschreibung:

Grundlegendes

Bestattung von verstorbenen Personen, die keine Angehörigen haben oder deren Angehörige sich nicht um die Bestattung kümmern oder sie verweigern.

Beschreibung

Eine ordnungsbehördliche Bestattung erfolgt, wenn keine Angehörigen der/des Verstorbenen vorhanden oder zu ermitteln sind, keine Vorsorge zur Bestattung getroffen wurde und kein anderer für die Bestattung sorgt.

Zuständig sind die örtlichen Ordnungsbehörden (Ämter, amtsfreien Gemeinden, Verbandsgemeinden, die mitverwalteten, die mitverwaltenden Gemeinden und die kreisfreien Städte) des Sterbeortes.

Die Bestattung erfolgt auf Kosten der bestattungspflichtigen Person. Wer das ist, ist § 20 Absatz 1 Brandenburgisches Bestattungsgesetz zu entnehmen. Darüber hinaus ist der Erbe der verstorbenen Person zur Bezahlung der Bestattung verpflichtet.

Die Bestattung ist grundsätzlich entsprechend dem Willen der verstorbenen Person durchzuführen. Ist dieser Wille nicht bekannt, ist eine ortsübliche Bestattung durchzuführen. In der Praxis wird in diesen Fällen meistens eine Beisetzung von Totenasche in einem Urnengemeinschaftsgrab vorgenommen. Nicht erlaubt ist in diesem Fall das Verstreuen der Totenasche auf einer Aschestreuwiese oder die Seebestattung.

Voraussetzungen

  • Durchführung der beiden Leichenschauen,
  • Beurkundung des Sterbefalls,
  • Ablauf der Wartefrist,
  • Vorhandensein einer Grabstelle.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen mindestens Kosten an für:

  • die Durchführung der Leichenschauen,
  • die Beurkundungen,
  • die Einäscherung,
  • das Grabnutzungsrecht („Erwerb“ der Grabstelle),
  • den Sarg,
  • die Urne,
  • Verwaltungskosten,
  • unter Umständen Bestattungsunternehmen.

Die Höhe der Kosten ist von der Art und Weise der Bestattung abhängig.

Verfahrensablauf

Die örtliche Ordnungsbehörde kann sich auch eines Bestattungsinstituts bedienen.

Fristen

Die Erdbestattung oder die Einäscherung ist innerhalb von 10 Tagen nach Feststellung des Todes durchzuführen.

Zuständige Stelle

örtliche Ordnungsbehörden der Kommune

Stelle:
Amt Burg (Spreewald) - Bestattungswesen
Adresse:
An der Post 1
03096 Burg (Spreewald)/Bórkowy (Błota)
(Bemerkung: Besucheranschrift)

Hauptstraße 46
03096 Burg (Spreewald)/Bórkowy (Błota)
(Bemerkung: Postanschrift)

Mitarbeiter

Anrede:
Frau
Name:
Schenker
Abteilung:
Ordnungsverwaltung
Telefon:
035603 682-65