22.12.2022
Umfangreiche Entlastungen bei Elternbeiträgen zur Kindertagesbetreuung
Der Brandenburger Landtag hat am 16. Dezember im Rahmen des „Brandenburg-Pakets“ unter anderem eine Änderung des Kita-Gesetzes beschlossen, die die Entlastung von Eltern mit unteren und mittleren Einkommen bei den Elternbeiträgen für die Kindertagesbetreuung vorsieht.
Ab 1. Januar 2023 gilt bis zum 31. Dezember 2024:
• Eltern mit einem jährlichen Nettoeinkommen bis 35.000,- Euro werden beitragsfrei gestellt.
• Eltern mit einem jährlichen Nettoeinkommen bis 55.000,- Euro können anteilig durch gesetzliche Höchstbeiträge entlastet werden.
Personensorgeberechtigte, die den genannten Einkommensgruppen angehören, müssen also höchstens nur noch den in der unten beigefügten Tabelle genannten Elternbeitrag zahlen. Sofern der Elternbeitrag gemäß den Elternbeitragssatzungen der amtsangehörigen Gemeinden und den Beitragsordnungen der beiden privaten Kitas im Amtsgebiet niedriger ausfällt, ist natürlich dieser geringere Beitrag zu zahlen. Und natürlich gelten bisherige Beitragsbefreiungen, zum Beispiel für das letzte Jahr vor der Einschulung, fort.
Für die Verwaltung des Amtes Burg (Spreewald) bedeutet diese kurzfristig angekündigte, neuerliche Änderung des Kita-Gesetzes einen immensen Aufwand: Für mehr als 500 Kinder muss der Elternbeitrag neu festgesetzt werden. Das Land gibt dazu bis Ende Februar 2023 Zeit und schreibt: „Die Personensorgeberechtigten müssen also damit rechnen, dass sie bis dahin erst ein-mal den bisherigen Elternbeitrag weiter entrichten müssen.“ Geleistete Überzahlungen sind bis zum 31. März 2023 zu erstatten. Die Hauptverwaltung ist bestrebt, die neuen Festsetzungen schnellstmöglich zu bearbeiten.
Sie als Eltern können mit Hilfe des Einkommensrechners des MBJS (es öffnet sich ein neues Fenster) Ihr Einkommen selbst ermitteln und prüfen, ob eine Beitragsbefreiung oder Beitragsbegrenzung für Sie infrage kommt. Das mit Hilfe dieses Rechners erstellte Dokument reichen Sie bitte zeitnah in der Verwaltung ein.
Von telefonischen Rückfragen bei unserer Sachbearbeiterin bitte ich Abstand zu nehmen.
Begonnene Prüfungsvorgänge werden entsprechend den bis dato gültigen Elternbeitragssatzun-gen fortgeführt.
Christoph Neumann
Leiter Hauptverwaltung
Auf der Internetseite des Jugendministeriums: Kita-Elternbeitragsentlastung (es öffnet sich ein neues Fenster) sind zu den komplexen neuen gesetzlichen Regelungen zahlreiche Informationen zu finden, werden Fragen beantwortet und ein Beitragsrechner für die Kita-Elternbeitragsentlastung bringt erste Klarheit.